Die Diplomstudiengänge laufen aus. Ab dem Wintersemester 05/06 bietet unsere Fakultät Bachelor/Master Studiengänge an. Aktuelle Informationen dazu findest du auf den Seiten des Dekanats.
Aktuelle Informationen zu den Studiengängen
Kurzbeschreibung des Studienganges
Der Diplomstudiengang "Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung"
bezieht sich insbesondere auf die Aufgabenfelder der Behindertenhilfe
und der Rehabilitation und bewegt sich damit im Feld der sozialen
Dienstleistungen. Er ist angesiedelt zwischen Rehabilitation, Therapie,
Pädagogik sowie Organisation und Management.
Das Studium soll den Studierenden unter Berücksichtigung der
Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen
fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie
zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der
wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln
befähigt werden.
In dem Studiengang "Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung" sollen die Studierenden:
Die Studienrichtungen
Im Diplomstudiengang "Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung" können folgende Studienrichtungen belegt werden:
Du musst dich nach dem ersten Semester für zwei dieser Studienrichtungen entscheiden. Die erste Studienrichtung in Grund- und Hauptstudium wird insgesamt im Umfang von 42, die zweite im Umfang von 20 Semesterwochenstunden studiert. Um dir die Wahl deiner Studienrichtungen zu erleichtern, findet im Ersten Semester eine Veranstaltung statt, in der sich die einzelnen Studienrichtungen vorstellen. Am Ende des Semesters wählst du dann deine Erste und Zweite Studienrichtung.
Aufbau des Studiums
Das Studium umfasst in der Regel neun
Semester. Es gliedert sich in Grund- und Hauptstudium mit einem Umfang
von insgesamt 140 Semesterwochenstunden (SWS).
Der Studiengang ist in Module aufgebaut. In diesen sind
Lehrveranstaltungen zusammengefasst, die inhaltlich in einem
Zusammenhang stehen und denen eine festgelegte Zahl von
Leistungspunkten zugeordnet ist. Diese stehen für die früheren
Leistungsnachweise und stellen eine studienbegleitende Form von
Prüfungen dar.
Im Grundstudium (Vordiplom) und im Hauptstudium (Hauptdiplom) sind
insgesamt jeweils 120 Leistungspunkte zu erwerben. Über die
Leistungspunkte werden in studienbegleitender Form das Vor- und das
Hauptdiplom erworben, wodurch keine gesonderte Abschlussprüfung mehr
abgelegt werden muss. Die Diplomarbeit wird nach dem Erwerb aller
erforderlichen Leistungspunkte in einer der gewählten Studienrichtungen
oder in den Grundlagenfächern geschrieben. (vgl. Diplomprüfungsordnung
vom 20.4.2001, § 19 Abs. 2)
Das Grundstudium soll ein solides Fundament grundlegender
Kenntnisse und übergreifendes Wissen für die weiteren Studien im
Hauptstudium bilden. Darüber hinaus enthält es die Grundlagen der
gewählten Studienrichtungen. Es hat einen Umfang von 62 SWS, die sich
auf verschiedene Bereiche verteilen. So werden 16 SWS in der ersten und
8 SWS in der zweiten Studienrichtung studiert, sowie 38 SWS allgemeine
Grundlagen: Erziehungswissenschaft, allgemeinen und
geschlechterspezifischen Grundlagen, Rehabilitationsmedizin, Grundlagen
des wissenschaftlichen und empirischen Arbeitens, Grundlagen der
Psychologie und Soziologie. Zusätzlich muss eine Praktikumsanleitung
von 2 SWS belegt werden. Die regelmäßige Teilnahme an
Lehrveranstaltungen ist grundsätzlich verpflichtend.
Die im Grundstudium zu erwerbenden 120 Leistungspunkte verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Module:
| Modul | Bezeichnung | SWS | Laufzeit* | L.P. |
|---|---|---|---|---|
| EW 1 | Grundlagen der Erziehungswissenschaften | 10 | 4 | 25 |
| REHA 1 | Allgemeine und geschlechtsspezifische Grundlagen der Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung |
8 | 4 | 12 |
| REHA 2 | Studienrichtungen und Erfahrungsbereiche | 4 | 2 | 6 |
| REHA 3 | Medizinische Grundlagen in Sondererziehung und Rehabilitation | 4 | 2 | 6 |
| REHA 4 | Grundlagen wissenschaftlichen und empirischen Arbeitens | 4 | 2 | 6 |
| Psych 1 | Grundlagen der Psychologie | 4 | 2 | 10 |
| Soz 1 | Grundlagen der Soziologie | 4 | 2 | 10 |
| BSR, FF, KMB, SHP | Grundlagen der gewählten 1. Studienrichtung | 16 | 3 | 24 |
| BSR, FF, KMB, SHP | Grundlagen der gewählten 2. Studienrichtung | 8 | 3 | 12 |
| PR | Praktikum | - | 2 | 9 |
*Laufzeit: Angabe in Semestern, in denen ein Modul vollständig angeboten werden muss.
Leistungspunkte können erworben werden durch:
Die jeweilige Form hängt im einzelnen von dem Dozenten/der Dozentin und
der Veranstaltungsform ab. Prüfungsrelevante schriftliche
Ausarbeitungen von Seminarvorträgen, Hausarbeiten etc. müssen
spätestens bis zum Ende des Semesters (nicht der Vorlesungszeit!)
eingereicht werden.
Diese Erbringungsformen werden zusammenfassend als Prüfungen bzw.
Prüfungsleistungen bezeichnet. Sie erfordern in jedem Falle, eine
Anmeldung in den ersten vier Wochen der Vorlesungszeit, bei der
Dozentin/dem Dozenten der jeweiligen Veranstaltung oder im
Studiengangsbüro. Fristgerechte Abmeldungen von Prüfungen können
jeweils eine Woche vor der Prüfung erfolgen.
Praktikum im Grundstudium
Im Grundstudium ist ein Praktikum im Umfang von 8 Wochen abzuleisten.
Praktika erfordern eine Anmeldung im Praktikumsbüro der Fakultät
Rehabilitationswissenschaften nach Absprache mit den jeweiligen
Praktikumbeauftragten der ersten Studienrichtungen. Beruftserfahrung,
Ausbildung, Zivildienst oder ähnliches können im Umfang von bis zu 3
Wochen angerechnet werden.
Im Rahmen des Praktikums musst du einen Praktikumsbericht erstellen.
Gestaltungs- und inhaltliche Vorgaben werden von den
Praktikumsbeauftragten der jeweiligen Studienrichtung festgelegt.
Abschluss des Grundstudiums
Das Grundstudium gilt als abgeschlossen und damit die Diplom-Vorprüfung
als bestanden, wenn alle zum Abschluss der Module notwenigen
Leistungspunkte (120) erworben sind. (vgl. DPO vom 20.4.2001 § 4 Abs. 2)
Dies soll vor Beginn des 5. Studiensemesters erfolgen.(vgl. DPO vom 20.4.2001 § 4 Abs. 2)